Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Website & Entertainment Service für sonstige Leistungen außer Webhosting.
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Website & Entertainment Service Inhaber: Sven Karger, Badehausallee 2A, 27476 Cuxhaven, Deutschland (nachfolgend WES genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von WES durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email, Fax oder Briefpost angenommen. Internetbestellung (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Der Auftrag wird gemäß des Angebotes anhand der Auflistungen aller Leistungen durchgeführt.
Lieferung/Durchführung
Die Lieferung erfolgt gemäß Angebot nach Fertigstellung des Auftraggebers
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von WES. Gemäß § 273 BGB steht uns an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bist zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Urheberrecht und Copyright
6.1 Urheberrechte / Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von WES erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken usw.) bleibt allein bei WES. Für Entwürfe und Reprodaten werden nur Nutzungsrechte an den Auftraggeber eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für alle erstellten Objekte, und darf diese für sich völlig frei und kostenlos überall verwenden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Auftraggeber, oder in dessen Abwesenheit von WES, nicht gestattet. WES behält sich das Recht vor, von Ihr erstellte Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw. zur Eigenwerbung (Print & Web) zu nutzen.
6.2 Copyrightrechte Dritter
WES erstellt für jeden Design Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos oder Cliparts) werden zwangsläufig immer wieder von WES für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer von WES erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial unserer Bildagenturen – von denen WES Ihre Fotos bezieht – denn diese vergeben grundsätzlich keine Exklusivrechte.
Die für die Gestaltung eingesetzten Elemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts usw. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens WES eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber WES erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber vergütet bzw. direkt abgewickelt werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
6.3 Pflichten/ Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für DTP-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt WES von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WES stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Hinweis: Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6.4 Entwürfe und Muster
Die von WES erstellten Entwürfe/ Satzvorlagen dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, die zur Verfügung Stellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung durch Scannen des Entwurfes. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht WES ein Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.
6.5 Kundenliste / Referenzen
Zu Werbezwecken veröffentlicht WES, ausgewählte Kunden, als Referenzkunden auf seinen Webseiten oder Printpojekten, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich untersagt hat!
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nur nach dieser Fristfestsetzung zulässig. Mahnung und Fristsetzung können nur vorgenommen werden, wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruht oder sonstige Umstände vorliegen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 10 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Gewährleistungen & Mängel
Im Rahmen Ihres Auftrages verpflichten wir uns, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln.
Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlagern.
10. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen
WES hostet alle erstellten Webseiten selber. Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir daher auf die AGBs für Webhosting.
11. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat und alle Vorlagen copyrightfrei sind!
12. Überlassene Materialien
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung.
13. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
14. Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
15. Sonstige Bestimmungen
Eine “Stornierung” gibt es in diesem Sinne nicht. Ist der Vertrag durch die Auftragsbestätigung, Anzahlung oder eines Vertrages geschlossen, so gilt er auch zu dem vereinbarten Inhalt. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20% des Nettoauftragswert, als vereinbart. Bei Festpreisangeboten wird der entstandene Aufwand mit einem Stundenlohn von 110 € Netto berechnet. Sollte der Auftraggeber den geschlossenen Werkvertrag kurzfristig kündigen, wo wir für die freigewordene Zeit so schnell kein neuer Auftrag akquiriert können, machen wir von unserem Anspruch auf die volle Vergütung gebrauch.
Dem Anbieter steht es frei, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
Auf all unseren Leistungen findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung eines Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (Email oder Post). Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines Auftrages gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder sonstigen Bestimmungen gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf
der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
- Gerichtsstand
Gerichtstand unserer Agentur ist Cuxhaven. Soweit nicht anders vereinbart ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
§ 6 Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WES. Der Käufer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.